Die U3 ist meist die erste Untersuchung in der ärztlichen Praxis. Dazu vereinbaren Sie als Eltern bald nach Geburt einen Termin mit der Praxis, in der Ihr Kind untersucht werden soll.
Die dritte Früherkennungsuntersuchung findet in der vierten bis fünften Lebenswoche des Babys statt. Damit Sie als Eltern wissen, was bei Ihrem Kind untersucht wird und sich darauf einstellen können, über welche Themen Sie Informationen und Beratung erhalten und was Sie gefragt werden, befindet sich im Gelben Kinderuntersuchungsheft zu jeder U-Untersuchung eine schriftliche Information für Sie.
Ihr Baby ist jetzt etwa einen Monat alt. Die meisten Babys können von der dritten Woche an den Kopf zu Geräuschquellen hinwenden. Sie schauen lieber farbige als graue Flächen an und haben einen ausgeprägten Saug- und Greifreflex.
Ein wichtiges Ziel der U3 und aller weiteren Untersuchungen ist es, Entwicklungsauffälligkeiten möglichst frühzeitig zu erkennen. Bei der U3 achtet die Ärztin oder der Arzt beispielsweise darauf, ob Ihr Baby schon in Bauchlage den Kopf halten kann, die Hände spontan öffnet oder aufmerksam in nahe Gesichter schaut.
Neben einer gründlichen körperlichen Untersuchung werden zusätzlich mit Ultraschall die Hüftgelenke Ihres Babys überprüft, um eventuelle Fehlstellungen rechtzeitig behandeln zu können. Die Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke sollten Sie nutzen, da Sie Ihrem Baby dadurch schwerwiegende, lebenslange Beschwerden ersparen können. Wie bei der U1 und U2 wird die Ärztin oder der Arzt nochmals darauf achten, ob Ihr Baby eine behandlungsbedürftige Gelbsucht hat, die zum Beispiel ein Hinweis auf einen Verschluss der Gallengänge sein kann.
Sie werden gefragt, ob es Auffälligkeiten beim Schlafen, Trinken, bei der Verdauung oder im sonstigen Verhalten Ihres Babys gibt. Zur Vorbeugung gegen die Knochenerkrankung Rachitis wird Vitamin D sowie Fluorid für die spätere Zahnhärtung empfohlen. Sie werden erneut zum Thema Stillen und Ernährung beraten sowie über Maßnahmen, die das Risiko eines plötzlichen Kindstodes mindern. Zudem geht es allgemein um Unfallverhütung und um Gefahren für Ihr Baby durch Abhängigkeit und Sucht in der Familie. Falls die Tests auf angeborene Stoffwechselstörungen und/oder Mukoviszidose sowie der Neugeborenen-Hörtest noch nicht stattgefunden haben, sollten sie umgehend erfolgen, da es für einige Erkrankungen wichtig ist, dass die Diagnose schnell gestellt werden kann.
Bei der Untersuchung wird angesprochen, wie Sie sich verhalten können, wenn Ihr Baby besonders viel schreit. Sie erhalten außerdem eine ausführliche Beratung, welche Impfungen sinnvoll sind. Sofern Sie einverstanden sind, wird Ihr Baby mit 6 Wochen zum ersten Mal geimpft und Sie erhalten einen Impfpass. Vereinbaren Sie dazu einen Impftermin, da in diesem Alter keine Untersuchung erfolgt.
Sie erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).
Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss 18.08.2016
Falls die erste Teilimpfung (ab der neunten Lebenswoche) vor der nächsten Früherkennungsuntersuchung durchgeführt werden soll, vereinbaren Sie am besten jetzt schon einen Extratermin hierfür. Zum ersten Impftermin erhalten Sie auch den Impfausweis für Ihr Kind.
Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.
Ihr Baby ist nun schon gut einen Monat auf der Welt. Vielleicht kommt es Ihnen so vor, als gehörte es schon immer zur Familie. Möglicherweise ist es Ihnen aber auch noch etwas fremd. Vor allem beim ersten Kind brauchen Eltern oft Zeit, sich in die neue Rolle einzufinden. Der gesamte Alltag muss umgestaltet werden und nichts ist mehr, wie es einmal war. Schlafmangel zehrt an den Kräften, das Baby schreit zunehmend und viele Eltern stoßen nun manchmal an ihre Grenzen.
Wenn Sie das Gefühl haben, überfordert zu sein, oder wenn Sie sich erschöpft und niedergeschlagen fühlen, sollten Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt darüber sprechen und sich beraten lassen, welche Möglichkeiten der Unterstützung es gibt.
Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte der Eltern) und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.
Bei der U4 steht die körperliche und geistige Entwicklung des Babys im Vordergrund. Mögliche Probleme beim Trinken und Schlafen gehören zu den weiteren Themen.
Bei der U3 haben Sie eine Beratung zu empfohlenen Impfungen erhalten. Wenn zur U4 dementsprechend eine Teilimpfung geplant ist, sollten Sie für die U4 einen möglichst frühen Termin (ab der neunten Lebenswoche) mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt vereinbaren.
Bei der U4 steht die körperliche und geistige Entwicklung des Kindes im Vordergrund. Was im Einzelnen untersucht wird und zu welchen Themen Sie als Eltern beraten werden, ist in der Elterninformation des Kinderuntersuchungsheftes zur U4 für Sie zusammengefasst:
Die Ärztin oder der Arzt achtet vor allem darauf, ob sich Ihr Baby körperlich und geistig altersgerecht entwickelt. Unter anderem wird auch beobachtet, wie sich Ihr Baby bewegt. Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Ihr Baby hören und sehen kann. Außerdem interessiert es Ihre Ärztin oder Ihren Arzt, wie Sie und Ihr Baby miteinander im Kontakt sind. Es wird wieder eine körperliche Untersuchung durchgeführt und dabei wird auch kontrolliert, ob die Knochenlücke am Kopf (Fontanelle) ausreichend groß ist, damit der Schädel weiterhin problemlos wachsen kann.
Zur U4 werden Wiederholungsimpfungen angeboten. Spätestens jetzt erfolgen die ersten Impfungen. Außerdem spricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen über Themen wie die Ernährung und Verdauung Ihres Babys, Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes, Unfallverhütung und wie Sie reagieren sollten, wenn Ihr Baby besonders viel schreit und nicht schlafen kann. Weitere Themen sind die Förderung der Sprachentwicklung durch häufiges Sprechen und Singen mit dem Baby sowie die Rachitisprophylaxe mittels Vitamin D und die Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Sie erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).
Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss 18.08.2016
Die U4 ist auch ein möglicher Impftermin. Meist erhalten Babys jetzt ihre erste Schutzimpfung gegen Diphtherie, Tetanus, Haemophilus Influenzae (Hib), Hepatitis B, Kinderlähmung und Keuchhusten (Kombinationsimpfstoff) sowie gegen Pneumokokken.
Denken Sie daran, dass die nächsten Impftermine nicht zeitgleich mit der nächsten Früherkennungsuntersuchung liegen. Vereinbaren Sie deshalb am besten gleich Extratermine, in den nächsten vier Wochen.
Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.
Vielleicht hat Ihr Baby bereits relativ stabile Schlafzeiten entwickelt, vielleicht wacht es aber auch noch alle drei bis vier Stunden auf. Beides ist normal in diesem Alter. Sie als Eltern kann es allerdings zunehmend erschöpfen, wenn die Nächte immer noch zu kurz geraten. Manche Eltern sorgen sich auch, ob sie den Bedürfnissen des Kindes wirklich gerecht werden können und fühlen sich überfordert. Wenn Sie der Alltag mit Ihrem Kind sehr belastet oder wenn Sie Ängste und Unsicherheiten quälen, sollten Sie dies zur Sprache bringen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kennt solche Probleme und kann Ihnen wertvolle Ratschläge geben, wie Sie den Alltag leichter gestalten können und wo Sie fachliche Unterstützung in Ihrer Region erhalten.
Auch wenn Sie sich sorgen und den Eindruck haben, dass sich Ihr Kind langsamer entwickelt, sollten Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt unbedingt daraufhin ansprechen. Als Vater oder Mutter erleben Sie Ihr Kind jeden Tag und wenn Sie meinen, etwas sei nicht in Ordnung, sollten Sie Ihre Beobachtungen und Sorgen wichtig nehmen.
Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.
Das Baby ist jetzt ein halbes Jahr alt und wird zusehends beweglicher. Bei der U5 steht der körperliche Entwicklungsstand im Mittelpunkt der Untersuchung.
Die fünfte Früherkennungsuntersuchung findet zwischen dem sechsten und siebten Lebensmonat statt. Seit der letzten Untersuchung hat Ihr Baby enorm viel dazugelernt. Es kann nun gezielt nach Dingen in seiner Reichweite greifen und wird zusehends beweglicher. Vielleicht erhält es schon seine ersten Breimahlzeiten und hat bereits zu zahnen begonnen.
Bei der U5 wird Ihr Kind erneut körperlich untersucht, und seine Entwicklungsschritte werden gemeinsam mit Ihnen angeschaut. Die Förderung und Erhaltung der Zahngesundheit Ihres Kindes ist auch ein wichtiges Thema. Was im Einzelnen untersucht wird und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U5 für Sie zusammengefasst:
Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U5 insbesondere darauf, ob es bei Ihrem Baby Hinweise auf Entwicklungsverzögerungen oder -risiken gibt. Ihr Baby wird körperlich untersucht. Um Hinweise auf Sehstörungen zu bekommen, werden zur Untersuchung der Augen bestimmte Tests durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt beobachtet, wie beweglich Ihr Baby ist und wie es seinen Körper beherrscht. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Baby.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Außerdem spricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen über Themen wie die Ernährung und Verdauung Ihres Babys sowie über Maßnahmen zur Vermeidung des plötzlichen Kindstodes. Sehr wichtig ist das Gespräch über Unfallverhütung, Ihr Verhalten, wenn das Baby schreit und die Vermeidung von Schlafstörungen. Die Förderung der Sprachentwicklung ist ein weiteres Thema. Weiterhin werden die Rachitisprophylaxe mittels Vitamin D und die Kariesprophylaxe mittels Fluorid besprochen. Sie erhalten von der Ärztin oder dem Arzt Rat zur kindlichen Mundhygiene.
Zur Abklärung von Auffälligkeiten an den Zähnen oder der Mundschleimhaut bei Ihrem Baby werden Sie zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt verwiesen. Sie erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühen Hilfen).
Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss 18.08.2016
Der Impfstatus Ihres Kindes wird überprüft, und fehlende Impfungen werden nachgeholt.
Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.
Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.
Ihr Kind ist nun schon fast ein Jahr alt und wird mit rasender Geschwindigkeit immer eigenständiger: Wie sieht die altersgerechte Entwicklung aus?
Zwischen dem zehnten und zwölften Lebensmonat findet die sechste Früherkennungsuntersuchung statt. Ihr Kind hat mittlerweile seinen Bewegungsraum enorm ausgedehnt und viele neue Fähigkeiten entwickelt. Sollten Sie selbst auch nur leise Zweifel an der altersgerechten Entwicklung Ihres Kindes haben, teilen Sie das Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt deutlich mit. Als Eltern sind Sie Experten Ihres Kindes!
Die Ärztin oder der Arzt schaut nun vor allem, was Ihr Kind schon alles kann. Auf mögliche Entwicklungsverzögerungen wird hierbei besonders geachtet, damit bei Bedarf frühzeitig gefördert oder behandelt werden kann. Was im Einzelnen untersucht wird und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U6 für Sie zusammengefasst:
Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U6 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt schaut, wie beweglich Ihr Kind ist und wie es seinen Körper beherrscht. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Die Ärztin oder der Arzt bespricht mit Ihnen Themen wie die Ernährung Ihres Kindes und Maßnahmen zur Unfallverhütung. Die Förderung der Sprachentwicklung sind weitere Themen, ebenso die Rachitisprophylaxe mittels Vitamin D und Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Sie erhalten von der Ärztin oder dem Arzt Hinweise zur kindlichen Mundhygiene. Zur Abklärung von Auffälligkeiten an den Zähnen oder der Mundschleimhaut bei Ihrem Kind werden Sie zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt verwiesen.
Sie erhalten Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten (z. B. Eltern-Kind-Hilfen, Frühe Hilfen).
Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss 18.08.2016
Bei diesem Termin wird das Impfprogramm fortgesetzt. Mit der vierten Teilimpfung wird die sogenannte Grundimmunisierung gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Hib, Hepatitis B, Kinderlähmung und Pneumokokken nun abgeschlossen.
Als weitere Impfungen stehen die erste Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken sowie die einmalige Impfung gegen Meningokokken C an, die nach den Empfehlungen so früh wie möglich nach dem vollendeten zwölften Lebensmonat durchgeführt werden sollte. Für einen Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken ist eine zweite Impfung im Abstand von mindestens vier Wochen notwendig. Am besten vereinbaren Sie gleich die Zusatztermine für die noch anstehenden Impfungen.
Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.
Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.
Der Geburtstag Ihres Kindes jährt sich nun schon zum zweiten Mal, und Ihr Kind wird immer selbstständiger. Die U7 achtet auf die altersgerechte körperliche und geistige Entwicklung.
Der Termin für die U7-Untersuchung steht an im Alter zwischen einem Jahr und neun Monaten bzw. zwei Jahren. Wahrscheinlich läuft Ihr Kind mittlerweile schon schneller durch die Gegend, als es Ihnen lieb ist, versucht immer mehr Wörter nachzuplappern und möchte am liebsten alles allein machen.
Seit der letzten Untersuchung ist ein ganzes Jahr vergangen. Umso wichtiger ist es nun, dass die Ärztin oder der Arzt bei der U7-Untersuchung schaut, wie sich Ihr Kind körperlich und geistig entwickelt hat. Was im Einzelnen untersucht wird und zu welchen Themen Sie als Eltern ärztlich beraten werden, ist in der Elterninformation des Gelben Kinderuntersuchungsheftes zur U7 für Sie zusammengefasst:
Die Ärztin oder der Arzt achtet bei der U7 wieder besonders auf Entwicklungsauffälligkeiten. Ihr Kind wird körperlich untersucht. Zum Erkennen von Sehstörungen werden Untersuchungen der Augen durchgeführt. Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob Ihr Kind einfache Wörter und Sätze versteht. Sie werden gefragt, wie sich Ihr Kind zum Beispiel beim Spielen, in der Familie oder in einer Gruppe von Kindern verhält. Außerdem interessiert sich Ihre Ärztin oder Ihr Arzt für den Kontakt zwischen Ihnen und Ihrem Kind.
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt berät Sie zu den laut Impfkalender empfohlenen Schutzimpfungen. Außerdem spricht die Ärztin oder der Arzt mit Ihnen über Themen wie die Ernährung Ihres Kindes, Maßnahmen zur Unfallverhütung, die Förderung der Sprachentwicklung und die Kariesprophylaxe mittels Fluorid. Sie erhalten von der Ärztin oder dem Arzt Hinweise zur kindlichen Mundhygiene. Zur Abklärung von Auffälligkeiten beim Kieferwachstum, an den Zähnen oder der Mundschleimhaut bei Ihrem Kind werden Sie zur Zahnärztin oder zum Zahnarzt verwiesen.
Quelle: Auszug aus dem Gelben Kinderuntersuchungsheft, Gemeinsamer Bundesausschuss 18.08.2016
Wenn Ihr Kind entwicklungsverzögert, chronisch krank oder behindert ist, wird Ihre Ärztin oder Ihr Arzt die Entwicklungsschritte, die Ihr Kind gemacht hat, überprüfen und mit Ihnen die weiteren Therapie- und Fördermaßnahmen besprechen.
Es wird überprüft, ob Ihr Kind alle bis jetzt empfohlenen Impfungen erhalten hat. Fehlende Impfungen werden nachgeholt. Wichtig: Spätestens bei der U7 sollte die zweite Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken durchgeführt werden, damit Ihr Kind auch gegen diese Krankheiten einen vollständigen Impfschutz hat.
Ausführliche Informationen zu den Infektionskrankheiten und Impfungen finden Sie im Themenportal der BZgA: www.impfen-info.de.
Bitte denken Sie daran, zur U-Untersuchung folgende Unterlagen mitzubringen: Gesundheitskarte (Krankenversicherungskarte des Kindes), Impfausweis und das Gelbe Kinderuntersuchungsheft mit Teilnahmekarte.