- Gesundheits- Untersuchungen
- Krebsvorsorge bei Männern
- Kindervorsorge U3 - U7
- Jugendarbeitsschutz- Untersuchungen
- DMP
- Substitution
- Impfungen
- Erstuntersuchung von BG-Fällen
- Hausbesuche
- Führerschein-Untersuchung
Seit April 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft Check-Up genannt. Vorher waren es alle zwei Jahre. Neu ist auch: Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren können den Check-Up einmalig nutzen.
Mit der Kontrolluntersuchung sollen vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes) und Nierenerkrankungen frühzeitig erkannt werden. Unter anderem wird der Blutdruck gemessen und Blut und Urin untersucht.
Es gibt eine Übergangsregelung: Versicherte, die ihre letzte Gesundheitsuntersuchung 2017 hatten, können einen weiteren Check-Up bis zum 30. September dieses Jahres 2019 bei ihrem Arzt durchführen lassen. Haben Ärzte bereits entsprechende Termine vereinbart, müssen diese nicht um ein Jahr verschoben werden. Für alle, die ihre letzte Gesundheitsuntersuchung vergangenes Jahr oder später hatten, gilt bereits der neue Drei-Jahres-Rhythmus. Das heißt: Wer 2018 einen Check-Up hatte, kann erst 2021 wieder einen Termin wahrnehmen.