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Mo. | 8:00 | - | 12:00 |
14:00 | - | 19:00 | |
Di. | 8:00 | - | 15:00 |
Mi. | 8:00 | - | 12:00 |
Do. | 8:00 | - | 12:00 |
15:00 | - | 18:00 | |
Fr. | 8:00 | - | 12:00 |
Sprechzeiten:
Mo. | 14:00 | - | 19:00 |
Di. | 8:00 | - | 15:00 |
Mi. | 8:00 | - | 12:00 |
Do. | 8:00 | - | 12:00 |
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Fr. | 8:00 | - | 12:00 |
Praxisurlaub:
19.12.2025 - 02.01.2026
Seit April 2019 haben gesetzlich Krankenversicherte ab 35 Jahren nur noch alle drei Jahre Anspruch auf eine regelmäßige Gesundheitsuntersuchung, oft Check-Up genannt. Vorher waren es alle zwei Jahre. Neu ist auch: Versicherte zwischen 18 und 35 Jahren können den Check-Up einmalig nutzen.
Mit der Kontrolluntersuchung sollen vor allem Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Zuckerkrankheit (Diabetes) und Nierenerkrankungen frühzeitig erkannt werden. Unter anderem wird der Blutdruck gemessen und Blut und Urin untersucht.
Viele Krebserkrankungen werden diagnostiziert, wenn Patienten aufgrund von selbst erkannten Veränderungen zum Arzt gehen. Typische Anzeichen einer Krebserkrankung sind:
Die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind besondere Arzttermine – sie helfen Eltern und ihrem Kind!
INFO: Die weiteren Vorsorgen U7 bis J2 lassen sie bitte aufgrund spezieller Testungen bei ihrem niedergelassenen Kinder- Jugendarzt durchführen.
Impfung gegen Gürtelrose Kassenleistung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission die Impfung gegen Gürtelrose (Herpes zoster) mit in die Schutzimpfungsrichtlinie aufgenommen. Der Beschluss ist nicht beanstandet worden und seit dem 1. Mai 2019 rechtskräftig. Somit können Personen ab einem Alter von 60 Jahren standardmäßig zweimalig mit dem Herpes zoster Totimpfstoff (z.Z. nur Shingrix®) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) geimpft werden. Das gilt auch für Personen ab einem Alter von 50 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen. Dazu gehören unter anderem rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, chronische Nierensuffizienz sowie Diabetes mellitus. Die Schutzimpfungsrichtlinie finden Sie unter www.g-ba.de/richtlinien/60/.
Copyright © www.kvsh.deIn §32 vom Jugendarbeitsschutzgesetz heißt es:
(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn
Eine Impfung, auch Schutzimpfung, Vakzination oder Vakzinierung (ursprünglich die Infektion mit Kuhpockenmaterial; von lateinisch vacca, ‚Kuh‘) genannt, ist die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer (übertragbaren) Krankheit zu schützen.[1] Sie dient der Aktivierung des Immunsystems gegen spezifische Stoffe. Impfungen wurden als vorbeugende Maßnahme gegen Infektionskrankheiten entwickelt. Später wurden für Krebsimmuntherapien auch Krebsimpfstoffe entwickelt.
Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit leiden, werden durch die Berufsgenossenschaften medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert.
Auf Anfrage kommt Herr Schröder zu Ihnen nach Hause. Bitte kontaktieren Sie uns diesbezüglich.
Führerschein-Untersuchung
Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen.
Für die Verlängerung ist eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt und ein Führerscheingutachten vom Augenarzt erforderlich.
Untersuchungsumfang:
Das Führerschein-Gutachten ermöglicht Ihnen den Erhalt der Fahrerlaubnis für LKW und eine kleine Gesundheitsuntersuchung.
Diese Führerschein Untersuchung ist eine Selbstzahler-Leistung. In der Regel werden die Kosten dann aber im Anschluss vom Arbeitgeber übernommen
Wenn Sie weitere Fragen zu unseren Leistungen oder etwas anderes haben kontaktieren Sie uns!